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Demenzbegleitung nach § 45b

Wenn Sie einen Angehörigen betreuen, der an Demenz leidet, werden Sie vielleicht das ein oder andere in ihrem Leben vernachlässigen müssen.

Sie werden sich eventuell fragen, wann Sie das letzte Mal unbesorgt eine Veranstaltung besuchen konnten oder wann Sie sich das letzte Mal ausgiebig Ihren Hobbys widmen konnten. Diese Einschränkungen, die Sie sich selber auferlegen, sind nachvollziehbar. Die Pflege eines Demenzkranken ist eine Arbeit, die möglicherweise Ihren Einsatz rund um die Uhr fordert. Hinzu kommt, dass Sie sich um Ihren Angehörigen sorgen und ihn vielleicht nicht alleine in der Wohnung lassen möchten.

Allerdings brauchen auch Sie Unterstützung, um Ihren persönlichen Bedürfnissen nachkommen zu können. Denken Sie nicht, dass Sie mit diesen Problemen alleine sind. Es geht vielen Angehörigen von Demenzkranken ebenso.

Aus diesen Gründen gibt es das Angebot des Demenzbegleiters nach § 45b. Das bedeutet eine Stundenbetreuung des Erkrankten und eine Entlastung für jeden Pflegenden.

Wichtig: Es kommen keine finanziellen Kosten auf Sie zu.

Der Demenzbegleiter rechnet selber mit der Krankenkasse ab.

Wir bieten eine ganzheitliche Betreuung Ihres Angehörigen an, die sich nach den Bedürfnissen des Demenzkranken richtet. Wir erkennen, fördern und erhalten die noch vorhandene Fähigkeiten, indem wir unterschiedliche Methoden anwenden. Hierbei profitieren wir von unserer langjährigen Berufserfahrung im Bereich der Ergotherapie und der Arbeit mit geriatrischen Menschen.